Kündigungsrecht Teil 2 (Spezialthemen)

Webinar / Livestream

Veranstaltungsteilnahme direkt über die IDD-Akademie

Teilnahme buchen

Veranstaltungsteilnahme über meine-weiterbildung.at

Teilnahme buchen


Datum

30.03.2022, 09:00 - 13:00 Uhr (IDD Stunden: 3 h)

Veranstaltungsort

NUR als Live-Webinar am 30.03.2022 verfügbar

Modul

Modul 1, Rechtskompetenz und Berufsrecht

Kosten

110,- (inkl. 20% USt)

Referenten

aUniv.Prof. Dr. Eva Palten

Weitere Infos

Kündigungen sind Teil Ihrer täglichen Arbeitspraxis. Das Thema ist umfangreich, Versicherer lassen sich dazu laufend Neues einfallen – der OGH allerdings auch …!

Teilnehmer*innen erhalten - durchwegs auf Basis der einschlägigen OGH-Judikatur - umfassende, systematisch aufbereitete und auch für Nichtjuristen verständliche, praxisbezogene Informationen.

„Kündigungsrecht Teil 2“ ergänzt Teil 1 um die praktisch wichtigsten Kündigungsrechte und diverse Spezialfragen, die sich dazu stellen.
 

1.Ablaufkündigung:

Wie sieht der korrekte Hinweis des Versicherers auf Vertragsablauf aus?

Kein (korrekter) Hinweis, irrtümlich gezahlt – was tun?

„Kündigung nach § 6 KSchG“ – ein Risiko bei Möglichkeit eines Versicherungsfalls?

OGH neu zu Verlängerungsklauseln und die Folgen?

2. Verbraucherkündigung, § 8 Abs 3 VersVG

Wann Verbrauchergeschäft, wann nicht?

Verfügung über Liegenschaften?

Kündigung bei Wohnungseigentum? Bauträger?

Kündigung bei „Vertrag auf Hausverwaltung“?

Fristen, Termine?

Nach Vertragskonvertierungen: 3 Jahre Frist ab wann?

Verkauf Unternehmer an Privat uu: Kündigung?

3.Schadensfallkündigung

Welche „Schadensfälle“?

Schadensfallkündigung in der Unfallversicherung?

Bagatellschadensklausel in AVB: Was ist zulässig?

Was genau heißt „Parität“?

Welche Sparten – Analogie ja oder nein?

Unzulässige Vertragsklauseln?

4.Besitzwechselkündigung

Welche Rechtsgeschäfte sind „Veräußerung“ nach VersVG?

Wann ist veräußert (Zeitpunkt)?

Kündigung ab wann, bis wann? Fristen? Nachweis? Zustellung an RA, Notar?

Prämienzahlungspflicht, Dauerrabattrückzahlung bei Besitzwechselkündigung?

Wem steht die Leistung zu: Veräußerer oder Erwerber?

Sonderfälle: Teilveräußerung; Unternehmensumgestaltungen, Einbringung in Gesellschaften, Gesellschafterwechsel …

5.Rücktritt § 5c neu

Ab wann? Bis wann?

Rückwirkung oder nicht?